Das Verkehrsstrafrecht ist eng mit dem Verkehrsordnungswidrigkeitenrecht verbunden. Gerade in diesem äußerst empfindlichen Fachbereich kommt dem Vertrauensverhältnis zwischen Anwalt und Mandant eine ganz besondere Bedeutung zu. Herr Özkara agiert als Ihr fachkompetenter Strafverteidiger, sollten Ihnen Straftaten wie beispielsweise Fahren ohne Fahrerlaubnis, Drogen- und Trunkenheitsfahrten, Fahrerflucht, fahrlässige Körperverletzung bei einem Verkehrsunfall oder sonstige Verkehrsdelikte zur Last gelegt werden.
Ihnen wird eine solche Straftat vorgeworfen? Dann gibt es zunächst nur einen richtigen Rat:
Reden ist Silber, Schweigen ist Gold!
Kontaktieren Sie sofort Herrn Rechtsanwalt Özkara! Er fordert zunächst Akteneinsicht, bevor er sich für Sie zum Tatvorwurf einlässt.